Arbeitsrecht

Dieses Tätigkeitsfeld umfasst die Vertretung sowohl einzelner Arbeitnehmer als auch Firmen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Wir beraten bereits vor Begründung des Arbeitsverhältnisses zu Inhalt und Ausgestaltung des vorgesehenen Arbeitsvertrages. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses begleiten und betreuen wir bei personellen Maßnahmen wie Versetzungen, Abmahnungen, Ausübung des Direktionsrechts, darüber hinaus zu Lohn- und Gehaltsfragen, bis zur Beendigung durch Aufhebungsvereinbarungen oder Kündigungen. Zudem erfolgt die Vertretung unserer Mandanten bei Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Klagverfahren vor den Arbeitsgerichten.

Im Bereich Kollektivarbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem bei der Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen.

Auch hier erfolgt selbstverständlich die Vertretung der Mandantschaft vor den jeweiligen Arbeitsgerichten.