Baurecht

Wir vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen und Handwerksfirmen in allen Fragen des Baurechts, die vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens auftreten können sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Hiervon sind unter anderem folgende Bereiche umfasst: Bauvertrag (VOB), Werkvertrag, Baumangel, Beweissicherung, Gewährleistungsansprüche, Werklohnminderung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz, Bauprozess, selbstständiges Beweisverfahren, Inkasso, Architektenhaftung, Planungsfehler.