Internetrecht

Dieses Tätigkeitsgebiet umfasst unter anderem die Erstellung von AGB, die Sicherstellung des Datenschutzes, die Erstellung von Lizenzverträgen, die Prüfung der Wirksamkeit von Internetgeschäften (z.B. B2B, B2C, Ebay), Domainrecht, die Durchsetzung (inklusive Zwangsvollstreckung) von Ansprüchen aus Internetverträgen.

Einen Schwerpunkt stellt das Urheberrecht dar. Hier geht es unter anderem um Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Downloads oder beispielsweise das Recht am Bild.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht, das die Abmahnung wettbewerbsrechtlicher Verstöße, die Erwirkung von einstweiligen Anordnungen und die Erstellung von Schutzschriften umfasst.

Weitere Felder sind strafrechtliche Angelegenheiten wie Internetbetrug, etc.

Wir beraten und vertreten im Bereich des Internetrechts sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.